Aus der Freien Wähler Gemeinschaft Brannenburg sind nun die
Parteifreien Brannenburger geworden.
Wir wollen damit klar herausstellen, dass wir nichts mit der Partei Freie Wähler zu tun haben. Wir sind parteifreie Bürgerinnen und Bürger und wollen uns für die Zukunft unserer Gemeinde einsetzen.
Wir sind da! Infostände am kommenden Samstag, 28.2. ab 9.00 Uhr: Dorfplatz Brannenburg und bei der Alten Schule in Degerndorf!
Fragen, Gespräche und Informationen an und mit unseren Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort.
Info-Abend zur
kommunalen Wärmeplanung
Donnerstag, 5. Februar 19.00 Uhr in der Wendelsteinhalle.
Alle Bürger sind herzlich eingeladen! Es geht alle an.
Blick über St. Margarethen auf Hochsalwand, Lechnerkopf und Breitenberg.
Brannenburg ist geprägt von seiner herrlichen Landschaft. Die Gemeinde wurde in den 1970er Jahren aus den alten Gemeinden Großbrannenberg, Brannenburg und Degerndorf gebildet. Heute leben hier über 7000 Einwohner.
Der Gemeinderat hat 20 Sitze, von denen wir 4 Sitze stellen.
Unsere Kandidaten und Kandidatinnen für den Gemeinderat!
1 Andreas Kreuz 41 J.
verheiratet, 2 Kinder
Gemeinderat
Maurermeister &
Bautechniker
2 Anton Schwaiger 38 J.
verheiratet, 3 Kinder
Gemeinderat
Oberstraßenmeister
3 Michael Bachleitner
62 J. verheiratet,
3 erw Kinder
Religionslehrer
4 Thomas Vogt, 36 J.
verheiratet, 2 Kinder
Elektroniker für
Geräte und Systeme
5 Erhard Dorn 72 J.
verheiratet
Gemeinderat
Postbeamter a. D.
6 Andreas
Buchberger 25 J. ledig
Rettungssanitäter
7 Pia Reitzig 37 J.
verheiratet,
2 Kinder
Erzieherin
8 Sebastian
Steinbeißer 38 J.
Konstruktions-
ingeneur
9 Magdalena Reiter
27 J.
Gemeinderat
Personalreferentin
10 Daniela Traa 43 J.
verheiratet,
2 Kinder
Angestellte
11 Hubert Weinzierl
41 J. verheiratet,
2 Kinder
Berufsschullehrer
12 Birgit
Eggersberger 49 J.
verheiratet,
2 Kinder
Hauswirtschafterin
13 Markus Marlog
32 J.
Glasermeister
14 Anton Kern 28 J.
Maschinenbau-
techniker
15 Harald Drechsel
60 J. verheiratet,
2 Kinder
Maschinenbau-
techniker
16 Ursula Bierl 68 J.
Gemeiderat
Volksschullehrerin
17 Michael
Kraxenberger
25 J.
Hotelfachmann
18 Jakob Eggersberger 57 J.
verheiratet, 2 Kinder
Maschinenbau-
meister
19 Christian
Dachauer 19 J.
Schüler
Der aktuelle Vorstand von links: Schriftführer Michael Bachleitner, Kassierin Angelika Berger, 1. Vors. Anton Kreuz und 2. Vors. Anton Schwaiger
Was zeichnet uns aus?
Blick über den Dorfplatz Brannenburg
Unsere Geschichte
Die Parteifreien Brannenburger e.V. (seit 2025 vorher Freie Wähler Gemeinschaft) vertreten die Interessen der Brannenburger Bürger, eigenständig und unabhängig. Wir sind seit mehr als 30 Jahren aktiv an der Gemeindeentwicklung beteiligt, seit 2008 ein eingetragener Verein, mit 4 Sitzen im Gemeinderat vertreten.
Wir sind mit unserer Gemeinde eng verbunden. Deshalb wollen wir die Menschen zusammenführen und die Gemeinschaft in unserem wachsenden Ort stärken.
Blick zur Ägidiuskirche in Degerndorf
Wir stehen für eine Gemeinde, die lebenswerte Heimat für ihre Bürger ist.
Damit meinen WIR:
- Ein gesundes Wachstum der Gemeinde
- Den Erhalt unserer schönen Naturlandschaft
- Förderung der Vereine, Freizeitangebote und traditionellen Feste
- Den Erhalt der Geschäfte, Gastronomie und Gewerbebetriebe
- Bessere Bedingungen für Radler und Fußgänger
- Unsere einzigartige Heimat schützen und bewahren
Blick auf kath. Christkönigskirche und dahinter ev.
Michaelskirche
Wir wollen Verbesserungen erreichen:
- im Zusammenleben der Ortsgemeinschaft
- für Alt und Jung
- im kommunalen Umweltschutz
- beim ÖPNV / der Verkehrssituation
- bei der Wertschätzung für Gewerbe und Handel
- beim Tourismus
Satzung
der Parteifreien Brannenburger e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein heißt "Parteifreie Brannenburger“, und hat seinen Sitz in Brannenburg. Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Vereins ist, bei der Willensbildung der Wähler im Bereich der Kommunalwahlen mitzuwirken und durch Aufstellung eines eigenen Wahlvorschlags geeignete Bürger und Bürgerinnen in die Kommune zu entsenden.
Die Parteifreien Brannenburger stehen auf den Boden demokratischer Staatsauffassung unter Ablehnung jeder Art von Radikalismus. Sie ist unabhängig von politischen Parteien. Alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
§ 3 Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft kann jeder in Brannenburg Wahlberechtigte erwerben, der keiner politischen Partei oder keinem anderen, bei den Kommunalwahlen antretenden Wahlvorschlagsträger angehört.
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und Annahme dieser Erklärung durch den Vorstand erworben.
Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit über die Aufnahme. Das Ergebnis der Entscheidung ist dem Antragsteller mitzuteilen. Eine Pflicht zur Begründung der Entscheidung besteht in keinem Fall.
Gegen die Ablehnung kann der Bewerber innerhalb eines Monats ab Zugang der ablehnenden Entscheidung Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einlegen, die dann über die Aufnahme endgültig entscheidet.
Dem aufgenommenen Mitglied ist eine Satzung auszuhändigen.
Die Mitgliedschaft endet
a) durch Tod
b) durch Austritt, der jederzeit möglich ist, aber die Beitragspflicht für das laufende Kalenderjahr bestehen lässt;
c) durch Ausschluss, der vom Vorstand mit Mehrheit zu beschließen ist und gegen den innerhalb eines Monats ab Zugang der Entscheidung die Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zulässig ist.
§ 4 Vorstand
1.
Der Vorstand besteht aus
a) dem 1. und 2. Vorsitzenden
Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie sind je einzelvertretungsberechtigt.
b) einem Schriftführer
c) einem Kassier
2.
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch im Amt und vertretungsberechtigt bis zur Neuwahl des Vorstands durch die Mitgliederversammlung.
3.
Jedes Mitglied des Vorstands hat nur eine Stimme und Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder getroffen.
§ 5 Mitgliederversammlung
1.
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich und nach Bedarf auf schriftliche Einladung des Vorstandes zusammen. Der Vorstand ist verpflichtet, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies von 10% der Vereinsmitglieder beantragt wird.
Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage. Mit der Ladung ist die Tagesordnung zu versenden.
Der Schriftführer protokolliert die Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
2.
Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere
a) die Wahl des Vorstands
b) die Aufstellung von Wahlvorschlägen der Parteifreien Brannenburger für die Kommunalwahlen
c) die Festsetzung von Beiträgen
d) die Wahl zweier Rechnungsprüfer
3.
Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Sie ist beschlussfähig, wenn wenigstens 7 Mitglieder anwesend sind.
Wahlen sind grundsätzlich geheim und erfolgen durch Stimmzettel, wenn die Versammlung nichts anderes beschließt.
4.
Bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags für die Kommunalwahl entscheidet über die Aufnahme und die Reihenfolge der Kandidaten die Zahl der für den einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen.
§ 6 Satzungsänderungen, Auflösung
Beschlüsse der Mitgliederversammlung über die Änderung dieser Satzung oder die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Im Falle der Auflösung fällt etwaiges Vermögen des Vereins Brannenburger gemeinnützigen Vereinen zu, worüber der Vorstand zu entscheiden hat. Vor einer Verteilung des Vermögens ist das Finanzamt Rosenheim zu hören.
Die Satzung wurde am 25. April 2008 gefasst und am 6 November 2024 geändert.
Blick über Altenburg zum Riesenkopf